Menschenrechte

Einhaltung von Standards zu Arbeitnehmerrechten in Zulieferbetrieben

Um eine Einhaltung der Arbeitnehmerrechte in den Zulieferbetreiben sicherzustellen, verpflichtet HOYER Handel seine Geschäftspartner zur Einhaltung der Prinzipien seines Code of Conduct. Dieser ist Teil des Rahmenvertrags, den HOYER Handel mit allen Zulieferbetrieben abschließt. Zudem führt HOYER Handel als amfori Mitglied gemeinsam mit seinem Handelspartner TGI in jedem produzierenden Betrieb in China ein soziales Audit durch. Diese Audits müssen jeweils eine mindestens sechsmonatige Gültigkeit bei Auftragsvergabe haben. Die Kriterien umfassen dabei 13 Performance Areas. Bei Nichteinhaltung einer gewissen Bewertung wird mit dem Zuliefererbetrieb nicht zusammengearbeitet.

amfori Business Social Compliance Initiative

Als Mitglied der amfori Business Social Compliance Initiative (BSCI) ist HOYER Handel dem BSCI Code of Conduct verpflichtet, der die Einhaltung fundamentaler Menschenrechte innerhalb der weltweiten Produktions- und Lieferkette sichert.

UN Global Compact

Um seine gesellschaftliche Verantwortung zu untermauern, nimmt HOYER Handel an der Initiative United Nations Global Compact teil. Seit 2020 bekennt sich HOYER Handel zu den Prinzipen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Anti-Korruption. Mehr zum UN Global Compact unter www.unglobalcompact.org

Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen

Unser Verhaltenskodex für Geschäftspartner definiert die Standards und Verhaltensweisen, die wir von unseren Geschäftspartner:innen im unternehmerischen Handeln erwarten. Der Verhaltenskodex stärkt unseren Ansatz der geteilten Verantwortung und kollaborativen Zusammenarbeit mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung der Nachhaltigkeits-Performance unserer Lieferkette. Der Verhaltenskodex ist aufgeschlüsselt nach den drei strategischen Feldern ‚ESG‘ – Environment, Social und Governance.

Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen (PDF, 60 KB)

HOYER Handel Meldestelle

HOYER Handel betreibt eine ausgelagerte Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. So wird allen Personen die Möglichkeit gegeben, Beschwerden oder Verdachtsfälle vertraulich oder anonym an eine eingesetzte Kanzlei zu melden. Alle Beschwerden werden sorgfältig geprüft und erforderliche Folgemaßnahmen umgesetzt. Der Schutz der hinweisgebenden Person ist dabei stets rechtmäßig gegeben. Dies beinhaltet auch Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex für Geschäftspartner und Verhaltenskodex für Mitarbeitende.

Weiterführende Information für Hinweisgebende